Information zur neuen Datenschutzgesetzverordnung (DSVGO)

Laut dem 1992 in Österreich in Kraft getretenen MTD-Gesetz (https://www.mtd-austria.at/rechtliches/mtd-gesetz/) bin ich als Physiotherapeut seit jeher verpflichtet ihre Daten aufzunehmen, zu schützen und unterliege der Schweigepflicht. Es bedarf also keiner zusätzlich Datenschutzvereinbarung um Ihre Daten nach der neuen DSVGO aufnehmen zu dürfen.

 

Die hauptsächlichen Veränderungen durch die neue DSVGO betreffen vor alle das Thema Kommunikation. Diese gilt seit 25.05.2018. Sie verbietet sämtliche Kommunikation über Messenger-Dienste (what`s app, messenger, usw.), da diese Dienste auf das gesamte Telefonbuch des Ordinationshandys zugreifen können und eine Lagerung der Posts meist auf nicht "sicheren" Servern außerhalb Österreichs liegen. 

 

Ich bitte darum, mir keine patientenrelevanten Daten per messenger-Dienste zu kommen zu lassen. Übermitteln sie bitte niemals Gesundheitsdaten wie Diagnosen oder Ähnliches auf diesem, aber auch auf anderen Wegen (SMS oder email). 

 

Um Termine zu vereinbaren sind wir leider gezwungen, den klassischen Weg per Telefon (0664 9692634) als einzig sinnvollen und juristisch tragbaren Weg vorzuschlagen. Bitte nützen Sie diesen Weg der Terminvereinbarung. Sollte das Sekretariat nicht besetzt sein bitte ich Sie eine kurze Nachricht am Anrufbeantworter zu hnuterlassen, damit wir Sie unverzüglich kontaktieren können. 

 

Befunde, Diagnosen, Röntgenbilder, usw. Bitte ich Sie, zur ersten Termineinheit mitzunehmen.

 

Ich bitte um Verständnis. Es ist umständlich, aber diese Maßnahmen dienen zum Schutz ihrer Daten.

 

Danke, Alex Arnold